Wie finanziert sich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung wird, ähnlich wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, die durch Bundesmittel ergänzt werden. Der zu zahlende Beitrag orientiert sich an der Höhe des Arbeitseinkommens. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 3,0 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts.
In der Regel wird der Beitrag von den Arbeitgebern gemeinsam mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkassen überwiesen, die das Geld dann an die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten.